Künstlerhonorare

Die von Visarte 2016 und 2020 veröffentlichten Leitlinien «Vergütung von Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstler» und «Honorare für Künstler:innen» haben bei den Kunstschaffenden zu einer angepassten Entschädigungspraxis im Kunst- und Kulturbetrieb geführt. Die Kulturbotschaft 2025–2028 des Bundes anerkennt ihre Notwendigkeit, «Kultur als Arbeitswelt» bildet darin eines von sechs Handlungsfeldern. Die überarbeitete dritte Auflage der Visarte-Honorarleitlinien trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

Mit der «Leitlinie – Honorare für Künstler:innen und Kurator:innen» zielt Visarte auf die Festigung des Berufsbildes in Abgrenzung zur kreativen Freizeitbeschäftigung (oder nicht professionellen künstlerischen Tätigkeit) und schliesslich auf die Vergütung professioneller künstlerischer Leistungen. In erster Linie will Visarte den bildenden Künstler:innen und Kurator:innen eine Orientierungshilfe an die Hand geben, welche als Grundlage für die Aushandlung einer angemessenen Entschädigung dienen soll.

Die überarbeitete und ergänzte dritte Auflage erschien 2025.

Leitlinie – Honorare für Künstler:innen und Kurator:innen (2025)

 

Honorarrechner

Mit dem Honorarrechner (HRR) können Sie die Höhe Ihres Bruttohonorars für Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit ermitteln. Das heisst jenes Honorar, das Sie bei Ihren Arbeiten, Projekten und Aufträgen als selbstständig erwerbende Person durchschnittlich übers Jahr gerechnet verlangen müssen, um einen bestimmten Nettoverdienst zu erzielen. Der Nettoverdienst entspricht als Vergleichsgrösse dem ungefähren Nettolohn einer angestellten Person bei 12 Monatslöhnen, Rückstellungen für die Säule 3a eingerechnet.

Das Bruttohonorar errechnet sich aus der jährlichen Arbeitszeit, den jährlichen Grundkosten und den Sozialversicherungsbeiträgen. Es beinhaltet die Entschädigung für Ihre

  • produktive Zeit,
  • arbeitsfreien Werktage wie Ferien, Krankheitstage usw.,
  • unproduktive Zeit für Acquise, Administration und Weiterbildung,
  • die Deckung Ihrer nicht projektbezogenen Grundkosten (Ateliermiete usw.) und
  • Rückstellungen für Ihre Risiko- und Altersvorsorge.

 

Der Rechner geht von einem Rentenbezug im ordentlichen Rentenalter aus (Frauen 64, Männer 65 Jahre), Erwerbsarbeit über dieses Alter hinaus wird entsprechend berücksichtigt.

Hier ein Anschauungsbeispiel des Honorarrechners:
Rechnungsbeispiel Version Schweiz
Rechnungsbeispiel Version Fürstentum Liechtenstein

Zur ausführlichen Beschreibung des Honorarrechners:
Beschreibung Version Schweiz
Beschreibung Version Fürstentum Liechtenstein

Visarte-Mitglieder könnenden Honorarrechner im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können den Honorarrechner beziehen (CHF 30.–) unter office@visarte.ch. Honorar- und Projektrechner kosten zusammen CHF 50.–.

Für Rückmeldungen und Fragen: office@visarte.ch

Der Honorarrechner ist eine Microsoft-Excel-Anwendung: optimiert auf Excel Version 2019. Abwärtskompatibel bis Excel 2010. Kompatibel mit Open Office ab Version 4. NICHT kompatibel mit dem Programm Numbers von Apple.

 

„Travaildesartistes.ch“-Plattform

Um die Finanzierung von Projekten der bildenden Kunst, einschliesslich der Budgets für die Vergütung von Künstlern, zu verbessern,  stellt travaildesartistes.ch einen Vergütungsrechner, einen Modellausstellungsvertrag und herunterladbare Ressourcen zur Verfügung.

Diese Werkzeuge richten sich an Künstler, Kuratoren sowie an private und öffentliche Strukturen und Institutionen der Aufnahme und/oder Subventionierung, die Arbeitsbeziehungen mit Künstlern im Bereich der bildenden Kunst haben.

Der Rechner lädt Künstler und Institutionen ein, ein Online-Formular auszufüllen, das eine ideale Bruttovergütung angibt, abhängig von der gewählten Vergütungsmethode, der Grösse der Institution, der Anzahl der ausgestellten Künstler, der Art des Werks usw. Sie können sie mit allen notwendigen Informationen ausfüllen, abhängig von der durchgeführten Arbeit und dem Kontext der Einladung.

 

Projektrechner

Mit dem Projektrechner können Sie für ein Projekt Ihre Einnahmen, Ausgaben und verfügbare Arbeitszeit in Abhängigkeit Ihres Honorars kalkulieren. Der Rechner berücksichtigt die aufs Projekt bezogenen Produktionskosten, Ihr Eigenhonorar, die Rückstellungen für die Alters- und Risikovorsorge und auch die laufenden Grundkosten, die Ihnen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erwachsen.

Hier ein Anschauungsbeispiel des Projektrechners:
Rechnungsbeispiel Version Schweiz
Rechnungsbeispiel Version Fürstentum Liechtenstein

Zur ausführlichen Beschreibung des Projektrechners:
Beschreibung Version Schweiz
Beschreibung Version Fürstentum Liechtenstein

Visarte-Mitglieder können den Projektrechner im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können den Projektrechner beziehen (CHF 30.– unter office@visarte.ch. Projekt- und Honorarrechner kosten zusammen CHF 50.–.

Für Rückmeldungen und Fragen: office@visarte.ch

Der Projektrechner ist eine Microsoft-Excel-Anwendung: optimiert auf Excel Version 2019. Abwärtskompatibel bis Excel 2010. Kompatibel mit Open Office ab Version 4. NICHT kompatibel mit dem Programm Numbers von Apple.

 

Werkvertrag

Das Modell eines Werkvertrags bietet Ihnen ein Muster, wie ein Vertrag vor der Ausführung eines Kunst-und-Bau-Projekts abgeschlossen werden kann. Darin werden Fragen wie Termine, Finanzen, Haftung und Urheberrecht geklärt.

Muster Werkvertrag (PDF)

 

Online-Werkkatalog

Zum künstlerischen Werk gehören über die Produktion hinaus das Werkverzeichnis oder der Künstlernachlass. Visarte arbeitet in diesen Bereichen mit verschiedenen Partnern zusammen und organisiert Tagungen und Workshops.

Aktivmitglieder können ein digitales Werkverzeichnis auf der Plattform kleio – The Living Catalog erstellen. In Zusammenarbeit mit kleio sind Workshops in Planung. Zum Thema Künstlernachlässe hat Visarte Tagungen und Workshops mitorganisiert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Künstlernachlässe.

 

AIAP- Ausweis

Aktivmitglieder

Der Mitgliederausweis von Visarte dient zugleich als AIAP-Ausweis. Mit ihm profitieren Sie von den diversen Reduktionen für Mitglieder von Visarte wie von Eintrittsermässigungen in Museen.

Aktivmitglieder von Visarte erhalten den Ausweis kostenlos. Der Ausweis wird von der Geschäftsstelle Visarte Schweiz ausgestellt. Die aktuelle Jahresvignette wird vom jeweiligen regionalen Sekretariat zugestellt. Aktivmitglieder, die keiner regionalen Gruppe angehören, erhalten den Ausweis und die Jahresvignette von der Geschäftsstelle Visarte Schweiz.

  • Es muss ein aktuelles Passfoto (jpg) per Mail (office@visarte.ch) eingesandt werden. Angaben zu den Richtlinien für die digitalen Fotografien finden Sie weiter unten.
  • Die Ausweise werden einmal pro Monat, jeweils Anfang des Monats ausgestellt.
  • Für die Ausstellung eines neuen Mitgliederausweises bei Verlust oder Beschädigung des Originalausweises wird eine Gebühr von CHF 25 erhoben.

 

Newcomer

Newcomer von Visarte erhalten den AIAP-Ausweis kostenlos. Die aktuelle Jahresvignette wird vom jeweiligen regionalen Sekretariat zugestellt. Newcomer, die keiner regionalen Gruppe angehören, erhalten den Ausweis und die Jahresvignette von der Geschäftsstelle Visarte Schweiz.

  • Es muss ein aktuelles Passfoto (jpg) per Mail (office@visarte.ch) eingesandt werden. Angaben zu den Richtlinien für die digitalen Fotografien finden Sie weiter unten.
  • Die Ausweise werden einmal pro Monat, jeweils Anfang des Monats ausgestellt.
  • Für die Ausstellung eines neuen AIAP-Ausweises bei Verlust oder Beschädigung des Originalausweises wird eine Gebühr von CHF 25 erhoben.

 

Nichtmitglieder

Nichtmitglieder können den AIAP-Ausweis für CHF 70 pro Jahr (zuzüglich einer einmaligen Gebühr von CHF 5 für die Ausstellung des Ausweises) per Mail bei der Geschäftsstelle von Visarte Schweiz (office@visarte.ch) bestellen.

  • Es muss eine künstlerische Biografie (pdf) sowie ein aktuelles Passfoto (jpg) per Mail eingesandt werden. Angaben zu den Richtlinien für die digitalen Fotografien finden Sie weiter unten.
  • Der Ausweis kann nach 1 Jahr mit einer Klebemarke verlängert werden. Für die Verlängerung ist die erneute Zusendung eines kurzen aktuellen Lebenslaufes (pdf-datei) notwendig.
  • Die Ausweise werden einmal pro Monat, jeweils Anfang des Monats ausgestellt.
  • Für die Ausstellung eines neuen AIAP-Ausweises bei Verlust oder Beschädigung des Originalausweises wird eine Gebühr von CHF 25 erhoben.

 

Anerkennung des Künstlerausweises

Museen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein

Museen in Europa

 

Künstlernachlässe

«Nach dem Ableben einer Künstlerin oder eines Künstlers stellen sich oftmals die Fragen: Was soll mit den im Nachlass des Kunstschaffenden befindlichen Gemälden, Skulpturen, Zeichnungen, Objekten und Skizzen, mit den Rechnungen, Tagebüchern oder Malutensilien geschehen? Wohin mit den Fotos, Einladungskarten zu Vernissagen, Katalogen, Büchern und Dokumenten, wenn Museen und Archive schon bei der ersten Anfrage präventiv abwinken? Was ist wichtig, was könnte in ferner Zukunft einmal von Bedeutung sein? Wer hilft bei der Bewertung der Werke und wer bei der Entscheidung, was erhaltenswert ist oder sein könnte? Darf man Kunst wegwerfen und wenn ja, nach welchen Kriterien sollte das geschehen?»

Roger Fayet und Matthias Oberli: Vorwort, in: Vom Umgang mit Künstlernachlässen – Ein Ratgeber, hrsg. von Schweizerisches Institut für Kunstwissenschaft (SIK-ISEA), Zürich, Lausanne 2017, S. 5.
www.kuenstlernachlass-beratung.ch

 

Schweizerische Beratungsstelle für Nachlässe von Kunstschaffenden

Die Schweizerische Beratungsstelle für Nachlässe von Kunstschaffenden beim Schweizerischen Institut für Kunstwissenschaft (SIK-ISEA) mit Sitz in Zürich, Lausanne und Lugano bietet Beratungen, regionale Workshops und Informationen zum Umgang mit Vor- und Nachlässen von Künstlerinnen und Künstlern.

Weitere Informationen

 

Ausstellungs- und Transportversicherung

Visarte-Mitglieder haben die Möglichkeit zu günstigeren Konditionen bei der Helvetia Kunstversicherung Artas ihre Ausstellungen und Transporte zu versichern.

Anmeldung Helvetia Kunstversicherung Artas (PDF)
Broschüre Helvetia Kunstversicherungen Artas (PDF)

 

Steuern

Merkblatt Steuern (PDF)

 

Zoll

Einfuhrsteuer auf Kunstwerken (PDF)

Kunst über die Grenzen (PDF)

Zollfragen (PDF)

Kunsttransporte von Deutschland in die Schweiz (PDF)

Touring Artists Beratungsangebot von/nach Deutschland (Website Touring Artists)

Zollbehörde Schweiz

Adressen Zollbehörden Schweiz

Kunstspedition – Lagerung – Verpackung

 

AHV

Durch eine kürzlich erfolgte Revision der AHV-Verordnung werden gewisse Förderbeiträge neu auch der AHV-Beitragspflicht unterstellt.

AHV Förderbeiträge (PDF)

Um die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu stärken, hat der Bundesrat am 30. September 2009 beschlossen, dass definierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kulturbereich ab 1. Januar 2010 auch auf geringfügigen Löhnen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben.

AHV Verbesserung der sozialen Sicherheit (PDF)

Siehe auch Suisseculture Sociale und Artists Take Action

 

Unfallversicherung

Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, eine solche für ihre Angestellten abzuschliessen. Die Unfallversicherung übernimmt Kosten, die entstehen, wenn Angestellte verunfallen oder beruflich erkranken.

Dieses Merkblatt von Suisseculture Sociale enthält Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen, zur UVG Problematik mit den Versicherungsgesellschaften und zur Ersatzkasse.

Merkblatt Unfallversicherung (UVG) für Unternehmen im Kulturbereich.

 

Hilfsangebote

Aktivmitgliedern in Notlagen stehen verschiedene Hilfsangebote zur Auswahl. Es besteht nicht automatisch ein Leistungsanspruch. Visarte Schweiz empfiehlt, sich bei den einzelnen Organisationen vor der Gesuchseinreichung zu informieren.

Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler

Suisseculture Sociale

ProLitteris

Forbergstiftung

 

KulturLegi – ein Angebot der Caritas

Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren mit welcher Rabatte von bis zu 70 Prozent auf Angebote aus Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit möglich sind. Zum halben Preis ins Kino oder reduzierte Kosten für einen Tanzkurs – Lichtblicke im oft schwierigen Alltag mit schmalem Budget.
Weitere Informationen zur KulturLegi, den Angeboten und wo sie beantragt werden kann finden Sie unter www.kulturlegi.ch

 

Weitere Ratgeber

Selbständig erwerbend oder freischaffend?
Langversion (PDF)Kurzversion (PDF)
Selbständig oder unselbständig erwerbend? (PDF)

Bild bestellt und nicht abgeholt (PDF)

Einkommenssteuern oder wie Kunstschaffen zur Liebhaberei wird (PDF)

«Ergänzte» Kunstwerke (PDF)

Künstlerinnen und Künstler haften für ihre Werke (PDF)

Was nützt ProLitteris? (PDF)

How to become an artist in residence? On-AiR_Manual (PDF)

 

Nützliche Links

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG)
Bestimmungen zum Schutz vor Zerstörung eines Werks siehe:
Kapitel 3, Abschnitt 2, Art. 15

Urheberrecht: Verweise und Materialien bei SIK ISEA

ProLitteris
Informationen betreffend Verwertungsbedingungen, Verteilungsreglementen, Merkblätter für Rechteinhaber etc.

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Wer ist von der Steuerpflicht befreit:
Titel 2: Inlandsteuer, Kapitel 2: Steuerobjekt, Art. 21 Von der Steuer ausgenommene Leistungen, Abschnitt 16

Informationen zum Personenfreizügigkeits-Abkommen bei Suisseculture Sociale

Leitfaden zu den Schweizer Sozialversicherungen bei Suisseculture Sociale

In Freiburg: Centre de soutien administratif pour les acteurs.trices culturel.le.s: Association buro

Kunst-, Wissenschafts- und Technologieverzeichnis von Pro Helvetia

www.action-intermittence.ch , der sich der Anerkennung des intermittierenden Status in der Schweiz verpflichtet hat.

Kulturinklusiv.ch, die Plattform, die über kulturelle Inklusivität in der Schweiz von Pro Infirmis spricht

 

Stipendien und Residenzen

„Jean Tinguely“-Workshop in Paris vom Kanton Freiburg (SECu)

Freiburger Fotovermessung durch den Kanton Fribourg (SECu)

Mobilitätsförderung für künstlerische Schaffung durch den Kanton Freiburg (SECu)

Künstlerische Residenz „im Wedding“ in Berlin durch den Kanton Freiburg (SECu)

Zuschuss für die Schaffung der bildenden Kunst durch den Kanton Freiburg (SECu)

Workshop der Cité Internationale des Arts von Visarte

Casa Bick in Sant’Abbondio von Visarte

Fondazione Sciaredo von Visarte

Ozdere Cumhuriyet Mahallesi – Artist in Residence Apartment von Visarte

Konferenz der Schweizer Städte in Kulturangelegenheiten (CVC) in Partnerschaft mit der Stadt Fribourg

Anmeldung zur Mitgliedschaft Visarte für Künstlerinnen und Künstler, Architektinnen und Architekten, Kuratorinnen und Kuratoren:

Aktivmitglieder
Newcomer
Gönnermitglieder

Der Mitgliederbereich von Visarte bietet eine Vielzahl zusätzlicher Ressourcen:

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